Ablesen der Zählerstände
Posted On Oktober 13, 2023

Bis zum 31.10.2023 müssen die Zählerstände (Wasser und Strom) abgelesen und gemeldet werden.
Die Mitteilungen müssen die Nummer der Gartenparzelle, den Namen des Pächters und die Zählerstände enthalten und können wie gewohnt in den Briefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.
Weiterhin besteht seit diesem Jahr auch die Möglichkeit die Zählerstände über ein Online-Formular hier zu melden.