Grünschnitt & Baumpflege
Der richtige Schnitt zur richtigen Zeit: Ein Leitfaden für gesunde Pflanzen und rechtssicheres Gärtnern.
⚖️ Gesetzliche Bestimmungen & Naturschutz
Ein Garten ist nicht nur Erholungsraum, sondern auch Lebensraum. Daher darf der Grünschnitt nicht jederzeit erfolgen.
Die Brutzeit (März bis September)
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Hecken und Gebüsche vom 1. März bis zum 30. September radikal abzuschneiden. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt.
Geschützte Arten
Bevor Sie zur Säge greifen, prüfen Sie, ob Ihre Pflanze geschützt ist. Infos beim Bundesamt für Naturschutz.
Goldene Regeln für den Grünschnitt
1. Auf Astring schneiden: Schnitt kurz hinter dem Astkragen ansetzen.
2. Die Drittel-Regel: Maximal ein Drittel der Blattmasse entfernen.
3. Hygiene: Nur scharfes und sauberes Werkzeug verwenden.
🛠️ Werkzeug-Check
- ✅ Bypass-Schere (Grün)
- ✅ Amboss-Schere (Altholz)
- ✅ Astsäge (Dicke Äste)